Das Beste kommt immer zum Schluss! Stimmt! Das waren beim Staatsempfang in der katholischen Akademie in München zum Festakt 100 Jahre Bayerisches Konkordat:
Erstens: Die schmackhaften Süppchen und leckeren Häppchen und
zweitens: Die wichtigen und interessanten Gespräche mit einigen Würdenträgern.
So konnte Karin Müller Vizepräsidentin des DJK Landesverbandes Bayern die Gelegenheit nutzen, um mit Bischof Franz Jung aus Würzburg und Bischof Oster vom Bistum Passau, Kontaktbischof für die DJK, Organisatorisches und Inhalte für die anstehenden Veranstaltungen der DJK zu besprechen.
Zuvor aber hatten der Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz Reinhard Kardinal Marx und der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder zum Festakt eingeladen.
In der Begrüßungsansprache betonte Kardinal Marx, Erzbischof von München und Freising, das Verhältnis des Heiligen Stuhls und der Staatsregierung in Bayern. Für ihn war das Wormser Konkordat von 1122 die Grundlage und das erste Konkordat, das die Beziehung von Kirche und Staat regelt.
Das Bayerische Konkordat vom 29. März 1924 war dann Vorbild für weitere Konkordate deutscher Länder und der Kirche. Der Vertrag mit Bayern ist der älteste noch gültige zwischen dem Heiligen Stuhl und einem deutschen Bundesland. Die Kirche wurde damals durch Nuntius Eugenio Pacelli, dem späteren Papst Pius XII vertreten und der bayerische Staat durch die Staatsminister Dr. Eugen von Knilling, Dr. Franz Matt und Dr. Wilhelm Krausneck.
Der Münchner Erzbischof Reinhard Marx sieht im Zusammenwirken von Kirche und Staat in Bayern ein „Erfolgsrezept“. Der gegenseitige Respekt vor der Autonomie des anderen sei ein „wesentlicher Grundpfeiler unserer Kultur“. Ergänzend meinte er, „Es wäre töricht zu sagen, wir schaffen das Konkordat ab.“
In der Ansprache von Dr. Markus Söder war dieser völkerrechtliche Vertrag ein unsichtbares Band, das alle zusammenhält. In seinen weiteren Ausführungen brachte er einen humorvollen Abriss über die Beziehungen von Kirche und Staat mit drei wesentlichen Inhalten: „vertrauensvoll, verantwortlich und finanziell.“ Er sah es als wichtig an, dass die Kirche im Staat präsent sei, dass die Werte im Staat aus der christlichen Menschenwürde durch den Glauben von Anfang bis zum Ende geprägt sind. Für ihn ist dieser Staatsvertrag eine gut ausbalancierte Partnerschaft, die auch Herausforderungen standhält.
Wer Staatsleistungen an die Kirchen infrage stellt, rüttelt an den Grundlagen unserer Gesellschaft.
Alles, wo es in einer Gemeinschaft was Schlechtes gibt, gibt es auch was Gutes, nämlich die frohe Botschaft. Unklar ist für ihn die Frage: „Wie sieht der Himmel aus? Ist es die völlige Freiheit und Geborgenheit?“ „Wir bekennen uns zum christlichen Menschenbild, es gehört zum Kern unserer Verfassung. Ein Staat braucht Glaube und Kirche“, ergänzte Markus Söder.
An der Feier nahmen neben Repräsentanten diverser Organisationen alle Bischöfe der Diözesen in Bayern teil. Aus Berlin kam der Botschafter des Papstes in Deutschland, Erzbischof Nikola Etervic.
In einer anschließenden Diskussionsrunde tauschten Kardinal Marx, der Bayerische Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien sowie Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann, und Professor Stefan Korioth, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Kirchenrecht sowie Deutsches Staats- und Verwaltungsrecht an der LMU, Gedanken über die kontrovers diskutierte Kirchensteuer und mögliche Anpassungen aus.
Die musikalische Gestaltung des Festakts übernahm das Ensemble der Michaelsmusik München unter der Leitung von Chordirektor Frank Höndgen.
Am Ende führte ein kleiner Imbiss zu angeregten Gesprächen unter den geladenen Gästen.
Text und Bilder: Karin und Gert Müller für den DJK Landesverband Bayern