Durchstarten Jetzt Konkret – DJK-Sonderförderprogramm
Als Dachverband mit besonderen Aufgaben will der DJKSportverband seinen Mitgliedern und damit seinen Diözesanverbänden und ihren insgesamt fast 1100 Vereinen genau dort Hilfen anbieten, wo es schwerfällt und besonderen Aufwand bedeutet, beziehungsweise andere Organisationen sich nicht in der Lage sehen zu helfen.
Antragsberechtigt sind DJK-Vereine mit einem nachgewiesenen Gesamt-Mitgliederrückgang seit Pandemiebeginn im Jahr 2020 von mindestens 10 % auf Basis der 2021 gemeldeten Zahlen (Stichtag 31.12.2020) und die bis zum Melde-Stichtag 21.03.2021 ihre Mitgliederzahlen gemeldet und in die Bestandserhebung für DJK-Mitglieder eingegeben haben.
Die Unterlagen werden vom Bundesverband direkt an alle Vereine verschickt.
Alle weiteren Infos unter: https://www.djk.de/news/1623-djk-sonderfoerderprogramm